Rücktritt – Stornogebühr
Bis spätestens 2 Monate (60 Tage) vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des o.a. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
Stornos und Änderungen, die verspätet erfolgen, werden mit 80% des Preises aller Übernachtungen berechnet.
Eine Annullierung (No Show / nicht erscheinen) ihrer Reservierung am Tag der Anreise, sowie 1 Woche vor Anreisetag bringt uns Ausfälle, die wir nicht tragen können.
Wir behalten uns vor, im Falle einer solchen Situation, den Rechnungsbetrag in voller Höhe (100%) an Sie weiterzuleiten!
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Räumlichkeit vom Gast bestellt und vom Hotel zugesagt wurde!
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Diese Stornobedingungen gelten für alle Buchungen inkl. die Niederrheinischen Wallfahrten im Frühling und im Herbst.